Allgemeine Geschäftsbedingungen

Verkaufs- und Lieferbedingungen:

  1. Etwaigen Geschäftsbedingungen des Käufers wird hiermit ausdrücklich widersprochen
     
  2. Angebot
    Preisangebote verstehen sich freibleibend, Zwischenverkauf vorbehalten. Sämtliche Preise verstehen sich ab Lager Ybbs. Mengen und Sortierungen werden laut Bestellung geliefert, sofern nicht Standardeinheiten für bestimmte Artikel festgesetzt sind. Geringfügige Sortierungs- bzw. Farbabweichungen, müssen bei Importlieferungen toleriert werden. Bei Importwaren bleiben Preisänderungen infolge von Änderungen der Devisenkurse und Importabgaben, z.B. Zoll, Umsatzausgleichsteuer, Monopolabgaben usw. der Frachtraten, vorbehalten. Irrtümliche Preisangaben berechtigen uns zum Rücktritt, ohne das Schadensansprüche gestellt werden können.
     
  3. Zahlungsbedingungen
    die Zahlungsfristen laufen ab Rechnungsdatum. Die Zahlung des Rechnungsbetrages hat, wenn nicht anders vereinbart, innerhalb von 10 Tagen mit 4%, 30 Tagen mit 2,25% Skonto oder 60 Tagen netto/netto in Euro zu erfolgen. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in banküblicher Höhe verrechnet. Als Zahlungseingang gilt der Tag der Gutschrift auf dem Bankkonto des Verkäufers. Werden nach Vertragsabschluß Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Käufers herabmindern, so sind wir ohne weiteres berechtigt, die sofortige Bezahlung oder sicherheitshalber die Herausgabe der Ware, ferner für noch zu lieferndeWare nach unserem Ermessen Vorauszahlung oder Sicherstellung zu verlangen. Ist der Käufer mit einer Rechnung in Zahlungsverzug, so kann der Verkäufer sämtliche noch nicht fälligen Rechnungen fällig stellen, außerdem sind die für Mahnung und Einzug entstandenen Kosten vom Käufer zu vergüten.
     
  4. Eigentumsvorbehalt
    Sämtliche von uns gelieferte Waren bleiben bis zur vollen Bezahlung aller Rechnungen einschließlich aller Nebenkosten und Schadensersatzansprüche unser Eigentum. Der Käufer ist berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes zu verarbeiten oder zu vertreiben. Das im Absatz 1 vorbehaltene Eigentum an den Waren erlischt jedoch nicht durch Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung; vielmehr sind sich die Vertragsteile darüber einig, daß wir hinsichtlich der Umbildung geschaffenen Sachen Eigentümer bzw. Miteigentümer im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zur neuen einheitlichen Sache werden und daß der Käufer die neue einheitliche Sache hinsichtlich unseres Miteigentumanteiles für uns unentgeltlich verwahrt. Der Käufer darf, solange der Eigentumsvorbehalt besteht, die Vorbehaltsware oder die aus dieser hergestellten Sachen weder zur Sicherheit übereignen noch verpfänden. Werden die vorgenannten Gegenstände beim Käufer gepfändet oder beschlagnahmt, so hat uns der Käufer unverzüglich zu benachrichtigen. Der Käufer ist berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware oder die daraus hergestellten Sachen im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes zu veräußern. Die durch die Veräußerung erlangten Forderungen gegen seinen Abnehmer tritt uns der Käufer ab, und zwar in Höhe des Rechnungsbetrages unserer in den veräußerten Gegenständen enthaltenen Vorbehaltsware. Wir nehmen die Abtretung hiermit an. Wenn die Sicherungen aus dem einfachen, erweiterten und verlängerten Eigentumsvorbehalt unserer zu sichernden Forderungen um 25% übersteigen, werden wir im Einzelfall voll bezahlte Lieferungen nach unserer Wahl aus der Sicherung freigeben.
     
  5. Lieferung
    Die Lieferung erfolgt grundsätzlich ab Werk und auf Gefahr des Empfängers. Die Auswahl der Versandart obliegt dem Verkäufer soweit nicht anders vereinbart.
     
  6. Reklamationen
    Diese sind dem Lieferanten innerhalb einer Woche nach Eintreffen der Ware schriftlich und detailliert anzuzeigen. Bei gerechtfertigten Reklamationen erteilt der Lieferant nach seiner Wahl Gutschrift oder tauscht die mangelhafte Ware aus. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen. Die Gutschrift umfaßt nur den reinen Warenwert ohne Nebenkosten. Der Lieferant haftet bei Importware nur für Mängel, die bei unverzüglicher Prüfung erkennbar sind. Außerdem muß der Empfänger bei Anlieferung alle Schäden, auch die nicht sichtbar erkenntlichen (verdeckte Schäden), innerhalb von vier Tagen dem anliefernden Spediteur mitteilen (§60AÖSp). Schwebende Reklamationen berechtigen den Käufer nicht zur Zahlungsverweigerung bezüglich des nicht beanstandeten Teiles der Lieferung oder anderer Lieferungen.
     
  7. Lieferzeit
    Lieferung erfolgt vorbehaltlich termingemäßer Selbstbelieferung. Für Lieferverzögerungen auf Grund "höherer Gewalt" kann der Lieferant nicht haftbar gemacht werden. Eine hierdurch verursachte Verzögerung der Lieferzeit berechtigt den Auftraggeber nicht, vom Auftrag zurückzutreten oder den Lieferanten für etwa entstandenen Schaden verantwortlich zu machen.
     
  8. Lieferverzug
    Bei Lieferverzug ist der Auftraggeber in jedem Fall erst nach Stellung einer angemessenen Nachfrist zur Ausübung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte berechtigt. Ersatz entgangenen Gewinns kann er nicht verlangen, die Rückgabe festgestellter und ordnungsgemäß gelieferter Waren ist ausgeschlossen. Beanstandungen wegen mangelhafter oder unvollständiger Lieferungen sind spätestens 8 Tage nach Empfang der Ware schriftlich vorzubringen und können sich nur auf Material- und Fabrikationsfehler beziehen, die unsachgemäße Behandlung von Artikeln schließt jeden Umtausch oder Anspruch aus. Andere Ansprüche als einmaliger kostenloser Ersatz, Gutschrift oder Erstattung des Kaufpreises - insbesondere Schadenersatzansprüche - sind ausgeschlossen. Rücksendungen werden nur nach vorheriger Vereinbarung angenommen. Unfreie Sendungen werden nicht entgegengenommen.
     
  9. Abweichende Vereinbarungen von diesen Verkaufs- und Lieferbedingungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung des Lieferanten.
     
  10. Zahlbar und klagbar in Ybbs/Donau. Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware unser unveräußerliches Eigentum.
     
  11. Sollte ein Teil dieser Bedingungen nichtig sein oder Wirksam werden, bleiben die anderen Teile dennoch gültig.

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